Casino Castle
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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Casino Castle gemäß geltendem Datenschutzrecht.

Datenschutzerklärung

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO und liechtensteinischem Datenschutzrecht ist die Casinos Austria (Liechtenstein) AG, Vorarlberger-Strasse 210, FL-9486 Schaanwald, Liechtenstein. Kontakt: Telefon +423 238 27 77.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein.

2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

2.1 Erhobene Daten

Verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail)
  • Ausweisdaten zur Identifikation
  • Spielhistorie, Transaktionsdaten
  • Informationen zu Spielsperren und Selbstausschlüssen

2.2 Verarbeitungszwecke

Die Verarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:

  • Identifikation und Altersüberprüfung (Mindestalter 18 Jahre)
  • Geldwäsche- und Terrorismusprävention gemäß SPG und SPV
  • Betrugsverhinderung
  • Umsetzung von Spielsperren und Spielerschutz
  • Prävention von Spielsucht
  • Erfüllung gesetzlicher Melde- und Aufbewahrungspflichten

2.3 Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung basiert auf:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a-c DSGVO (Einwilligung, Vertrag, gesetzliche Pflicht)
  • Geldspielgesetz (GSG) Liechtenstein
  • Spielbankenverordnung (SPBV)
  • Sorgfaltspflichtgesetz (SPG), Sorgfaltspflichtverordnung (SPV)

3. Spielgeheimnis und Vertraulichkeit

Gemäß Art. 35 GSG unterliegen sämtliche Mitarbeitende dem Spielgeheimnis. Vertraulichkeit hinsichtlich Identität, Einsätzen und Spielverläufen ist zu wahren. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn gesetzlich vorgeschrieben.

4. Weitergabe von Daten

4.1 Behördliche Meldepflichten

Bei Verdacht auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Spielbetrug besteht gesetzliche Übermittlungspflicht an:

  • Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
  • Amt für Volkswirtschaft
  • Strafverfolgungsbehörden
  • Financial Intelligence Unit (FIU)

4.2 Spielsperren-Register

Informationen zu verhängten oder beantragten Spielsperren werden im zentralen Register erfasst und mit anderen Spielbanken sowie zuständigen Behörden geteilt.

4.3 Keine Datenweitergabe an Dritte

Eine Weitergabe zu Werbe- oder kommerziellen Zwecken an sonstige Dritte findet nicht statt.

5. Speicherdauer

Personenbezogene Daten werden wie folgt gespeichert:

  • Bis 5 Jahre nach Aufhebung einer Spielsperre
  • Bis 10 Jahre im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflichten (SPG/SPV)
  • Längere Aufbewahrung bei gesetzlicher Anordnung oder laufenden Verfahren

Nach Ablauf der Fristen erfolgt Löschung, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

6. Zugangsvoraussetzungen

Für den Zutritt zu den Räumlichkeiten und die Spielteilnahme gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre (Nachweis durch Ausweis)
  • Physischer Aufenthalt in Liechtenstein
  • Keine aktive Spielsperre (Selbstausschluss, behördliche Sperre, Haussperre)
  • Pflicht zur Identifikation und Datenerhebung

Eine Verweigerung der Angaben führt zum Ausschluss vom Spielbetrieb.

7. Videoüberwachung

Nach GSG und SPBV werden Räumlichkeiten videoüberwacht. Die Aufzeichnungen dienen Sicherheit, Betrugsprävention und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Löschung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Frist.

8. Automatisierte Entscheidungen und Profiling

Automatisierte Entscheidungsverfahren im Sinne von Art. 22 DSGVO sowie Profiling zu Marketingzwecken finden nicht statt.

9. Rechte der Betroffenen

Betroffene Personen haben folgende Rechte:

  • Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
  • Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft

Anfragen sind schriftlich an die unter Ziffer 1 genannte Adresse zu richten.

10. Beschwerderecht

Bei datenschutzrechtlichen Verstößen besteht das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzstelle Liechtenstein.

11. Spielerschutzmaßnahmen

11.1 Selbstausschluss

Ein Selbstausschluss kann jederzeit beantragt werden. Die Sperre wird im zentralen Register dokumentiert und gilt für alle lizenzierten Spielbanken in Liechtenstein. Speicherung der Daten erfolgt für die Dauer der Sperre zuzüglich fünf Jahre.

11.2 Wettlimits

Einsatz- und Verlustlimits können individuell festgelegt, im System hinterlegt und technisch umgesetzt werden.

12. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Änderungen aufgrund gesetzlicher Neuerungen oder interner Anpassungen bleiben vorbehalten. Die aktuelle Fassung ist vor Ort einsehbar und auf Anfrage erhältlich.

Stand: 2026